Ästhetische Eingriffe werden verständlicherweise weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen, und müssen selbst bestritten werden.
Bei medizinischen Problemen können die Kosten über die privaten Krankenkassen abgerechnet werden, sofern die Patientin bzw. der Patient privat versichert ist.
Gesetzlich Versicherte müssen auch bei medizinischen Problemen die Kosten leider selbst tragen, da wir eine Privatpraxis sind und deshalb nicht über die gesetzlichen Kassen abrechnen können.