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FAQ
Nur etwa 3% der Patienten, die sich einer Fuß-OP unterziehen, leiden Nachhinein an chronischen Fußschmerzen. Die Statistik spricht für sich: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein chirurgischer Eingriff am Fuß bleibende Schmerzen hinterlässt. Und selbst wenn es dazu kommen sollte, gibt es fast nichts, was sich mit einer zweiten OP nicht beheben ließe.
Das hängt ganz von der genauen Diagnose und der damit verbundenen Art der Beschwerden ab. Beispielsweise würde man bei den Diagnosen Hallux valgus oder Hammerzehe eher zu einer frühzeitigen Operation raten, da sich andernfalls, bei zu langem Warten, neue Probleme bilden können (u.a. Gelenkverschleiß / Arthrose, Entzündungen). Die Therapie dieser Folgeerkrankungen bedürfen dann meist einer umfassenderen Behandlung größeren Ausmaßes.
Ästhetische Eingriffe werden verständlicherweise weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen, und müssen selbst bestritten werden.
Bei medizinischen Problemen können die Kosten über die privaten Krankenkassen abgerechnet werden, sofern die Patientin bzw. der Patient privat versichert ist.
Gesetzlich Versicherte müssen auch bei medizinischen Problemen die Kosten leider selbst tragen, da wir eine Privatpraxis sind und deshalb nicht über die gesetzlichen Kassen abrechnen können.